Digitaler Briefkasten

In NRW startet ein neues elektronisches Nachprüfungsmodul
Titeldaten
  • Beckmann-Oehmen, Katrin
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2020
    S.8-9
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Aufsatz

Abstract
Die Verfasserin berichtet über das Anfang des Jahres gestartete elektronische Nachprüfungsmodul im E-Vergabessystem des Landes NRW. Damit können in Nachprüfungsverfahren die Vergabe- und Angebotsunterlagen elektronisch von der Vergabestelle an die Vergabekammern und von dort auch dem OLG übermittelt werden. Das Nachprüfungsmodul fungiert als ein digitaler Briefkasten in einem geschlossenen System. Die Vergabestelle kann dort die elektronische Vergabeakte sortiert hochladen, und zwar zum einen die komplette Vergabeakte und zum anderen die mit den Kürzungen und Schwärzungen gefertigte Akteneinsichtsakte nach § 165 Abs. 3 GWB. Die Verfasserin sieht ein Problem des Systems darin, dass die Vergabestelle die Dokumente in dem System lediglich einfach elektronisch übermittelt, ohne diese zu signieren. Damit seien wesentliche Prozessvoraussetzungen nicht gegeben, weil nicht eindeutig die Identifikation, oder die Frage ob ein Absendewille bestand, geklärt werden könne.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin