Titeldaten
- Ingenstau, Heinz, Korbion, Hermann, Leupertz Stefan, Wietersheim, Mark von [Hrsg.]
- 21. Aufl.,
-
Werner-Verlag
Köln, 2020
S.XXXII, 3054
- ISBN 978-3-8041-5304-2
Zusätzliche Informationen:
Kommentar
Abstract
Auf mehr als 3.000 Dünndruckseiten ist dieser umfassende Gesamtkommentar zur VOB in der aktualisierten 21. Auflage 2020 angewachsen. Die Neuauflage hat inzwischen – dem durchschnittlich zwei- bis dreijährigen Abstand zur Vorauflage seit der 1. Auflage 1960 folgend – die 20. Auflage 2017 abgelöst. Auslöser der Neuauflage war aber nicht der Ablauf der Drei-Jahresfrist, sondern die zahlreichen Neuerungen der VOB/A in der neuen VOB/A 2019 und die Auswirkungen des neuen BGB-Bauvertragsrechts auf die VOB/B 2016, die nun Eingang in den Kommentar gefunden haben. Beispiele solcher VOB/A-Änderungen 2019 bilden die Gleichrangigkeit der Öffentlichen und Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb, die vereinfachten Eignungsnachweise und die verbesserten Regelungen zur Nachforderung von Unterlagen. Die Auswirkungen des neuen BGB-Bauvertragsrechts im Bereich der VOB/B 2016 betreffen vor allem die AGB-rechtliche Kontrolle VOB/B-Klauseln, die Anordnungsrechte des Auftraggebers und die rechtsverbindliche Preisgestaltung. Hinzu kommt die aktuelle Rechtsprechung zu früheren Pflichtverletzungen des Auftragnehmers und zur Erstattung von Vorhaltskosten, die in die Neuauflage einbezogen sind. Der umfassende Kommentar, an dessen Überarbeitung neben den beiden Herausgebern weitere 16 Fachautoren beteiligt waren, folgt der Systematik der VOB. Knapp 1.000 Seiten nimmt die Darstellung und Erläuterung der VOB/A 2019 mit den Basisparagraphen, den EU-Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A-EU) und den VS-Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A-VS) ein. Rund 1.700 Seiten umfasst die anschließende Abhandlung der VOB/B 2016. Den Abschluss des Bands bilden die Anhänge zur Sicherung von Vergütungsansprüchen der Bauunternehmer, dem selbständigen Beweisverfahren (§§ 485 ff. ZPO) und dem Recht der AGB mit weiteren 300 Seiten.