Titeldaten
- Schäffer, Rebecca; Tarampouskas, Demis
- VergabeFokus
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Heft 2/2020
S.2-8
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Der Beitrag erläutert praxisorientiert Herausforderungen bei der Ausschreibung von Taumitteln. Dabei stehen Fragen der marktgerechten Ausgestaltung von Rahmenverträgen und Preismodellen im Mittelpunkt. Bei mehreren Abnahmestellen sollten Rahmenvereinbarungen mit mehreren Teilnehmern geprüft werden. Unter Verweis auf die Rechtsprechung das OLG Dresden (Beschluss vom 02.08.2011, WVerg 4/11) und des OLG Jena (Beschluss vom 22.08.2011, 9 Verg 2/11) nach denen es für den Auftragnehmer unzumutbar sei, wenn keine oder nur geringfügige Mengen an Taumitteln abgerufen werden, schlagen die Verfasser Mindestabnahmemengen vor. Diese könnten im Fall des fehlenden Bedarfs dann in Lagerstätten des Auftraggebers untergebracht werden. Auch um erhebliche Preisaufschläge zu vermeiden, sollten in den Vergabeunterlagen klare Abnahmeszenarien, eindeutige Vorgaben zu den Vorhaltemengen und ausgewogene Vergütungsmechanismen definiert werden. Hinsichtlich der Leitungsbeschreibung zeigen die Verfasser unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Celle (Beschluss vom 10.11.2016 - 13 Verg 7/16) auf, dass der Ausschluss von bestimmte Bezugsquellen für Taumittel nicht gegen den Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung verstößt, wenn es in der Vergangenheit erheblichen Problemen mit der Qualität des Streumittels gegeben hat.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin