Praxisempfehlungen zur (IT-)Beschaffung durch öffentliche Auftraggeber

Richtiger Umgang mit Mehrabrufen, Lieferausfällen und -verzögerungen,
Titeldaten
  • Koch, Moritz Philipp
  • MMR - MultiMedia und Recht
  • S.279-283
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Frage auseinander, wie der vergaberechtliche Rahmen rechtmäßig genutzt werden kann, um notwendige Beschaffungen aufgrund der Corona-Krise durchzuführen. Hierbei hat er zum einen Beschaffungen vor Augen, welche unmittelbar der Bekämpfung der Pandemie dienen, daneben aber auch Beschaffungen, welche der Aufrechterhaltung der Verwaltung unter den geänderten Bedingungen, wie die Beschaffung von Notebooks, dienen. In einem ersten Teil widmet er sich den Handlungsmöglichkeiten zu Beginn eines Beschaffungsvorgangs. Hierbei verweist er vor allem auf die Wahl eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb und plädiert für einen Verzicht auf die restriktive Auslegung, soweit die Beschaffung im Zusammenhang mit der Corona-Krise steht. Als weitere Handlungsmöglichkeit führt er den Mehrabruf aus bestehenden Verträgen und Rahmenverträgen an. Soweit der vertragliche Rahmen das nicht zulässt, plädiert er für die Anwendung der Vertragsanpassungsregelung nach § 132 GWB. Im zweiten Teil setzt er sich mit der Frage auseinander, wie in bereits begonnen Vergabeverfahren mit der Situation umgegangen werden kann. Er beleuchtet insofern die Möglichkeit der Aufhebung. Deren Voraussetzungen werden nach seiner Auffassung vor allem dann vorliegen, wenn aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen der Bedarf teilweise oder vollständig entfallen ist. Als weitere Maßnahme verweist der Autor auf die Verlängerung von Vertragsfristen. Der Autor widmet sich im Anschluss der Frage, wie Vertragsbedingungen in künftigen Verträgen gestaltet werden können. Er plädiert insofern für zusätzliche Anpassungsmöglichkeiten, Sonderkündigungsrechte und Konfliktlösungsklauseln. Zum Abschluss setzt sich der Autor noch mit den richtigen Reaktionen auf Lieferverzögerungen und Lieferausfällen auseinander.
Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf