The Possibility to Exclude an Economic Operator that Cannot Be Trusted

Titeldaten
  • Hamer, Carina Risvig
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2020
    S.42-52
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag thematisiert die vergaberechtlichen Möglichkeiten für den Ausschluss eines Wirtschaftsteilnehmers, dem der Auftraggeber „nicht mehr vertraut". Die Autorin weist dabei darauf hin, dass ein solcher Ausschluss zwar auf Grundlage der normierten Ausschlussgründe rechtlich möglich sein kann, sich praktisch aber nur in seltenen Fällen begründen lässt. Nach Ansicht der Autorin liegt dies zum einen daran, dass der öffentliche Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Ausschlussgrundes trägt und zum anderen daran, dass er dabei stets den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten muss. Der Ausschluss eines Wirtschaftsteilnehmers sollte ultima ratio sein. Abschließend stellt die Autorin dar, dass es einem Unternehmen aufgrund der Möglichkeit der Selbstreinigung zu jedem Zeitpunkt eines laufenden Vergabeverfahrens möglich ist, Fehler zu korrigieren und sich so die weitere Teilnahme am Vergabeverfahren zu sichern
Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin