Aktueller Rechtsrahmen zur Ausschreibung von Energienetzen

Titeldaten
  • Assmann, Lukas; König, Carolin
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2020
    S.266-270
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 46 EnWG, § 47 EnWG, § 97 GWB, § 105 Abs. 1 GWB, § 160 Abs. 3 GWB, § 149 Nr. 9 GWB, § 108 GWB, § 19 GWB, 106 GWB

Abstract
Der Beitrag thematisiert die unterschiedlichen Verfahrensregeln, die bei der Vergabe von Wegenutzungsrechten für Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmenetze zu beachten sind. Im Bereich der Strom- und Gaskonzessionen sei der Zuschlag an den geeignetsten Bieter zu erteilen. Die zwingend als Auswahlkriterien zu beachtenden Ziele des § 1 Abs. 1 EnWG und die BGH-Rechtsprechung zur Gewichtung werden ebenso vorgestellt wie das Verhältnis des EnWG-Verfahrensregimes (§§ 46 ff. EnWG) zur RL 2014/23/EU, zum GWB und zur KonzVgV. Nach Auffassung der Autoren hat das EnWG durch die Einführung der Rügeobliegenheiten eine Annäherung an das GWB erfahren. Das Konzessionierungsverfahren nach § 46 ff. EnWG wird schrittweise vorgestellt. Die besonderen Anforderungen der Rechtsprechung bei der sog. Rekommunalisierung von Strom- und Gasnetzen werden angerissen. Die Regelungen für Strom- und Gaskonzessionen werden mit den Vorgaben für Wasserkonzessionen abgeglichen, bei der insbesondere die Inhouse-Vergabe möglich sei. Abschließend wird auf die mögliche Ausgestaltung von Wärmekonzessionen eingegangen, wobei Fallkonstellationen mit und ohne Versorgungsauftrag, der Betrieb durch die Kommune selbst und die reine Wärmebeschaffung thematisiert werden. Auch auf die relevanten Schwellenwerte wird eingegangen. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass die Verfahrensregelungen für Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmekonzessionen zum Teil erheblich voneinander abweichen. Angesichts der hohen Zahl gerichtlicher Streitigkeiten bedürfe es nach wie vor einer Präzisierung durch den Gesetzgeber.
Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover