Rechtliche Fragen der E-Vergabe

Titeldaten
  • Parassidis, Alexandros
  • 2020
    S.262-266
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Aufsatz

Abstract
In seinem Beitrag beschäftigt sich der Autor mit den rechtlichen Voraussetzungen der E-Vergabe und insbesondere mit der Rechtsprechung zum Ausschluss von Angeboten, die aufgrund technischer Probleme nicht fristgerecht eingereicht wurden.
Der VK Südbayern (Beschl. v. 19.03.2018, Z3-3-3194-1-54-11/17) zufolge müsse ein Angebot ausgeschlossen werden, dass der Bieter mangels notwendiger Updates auf seinem PC nicht fristgerecht hochladen konnte. Das Vorhalten funktionsfähiger und aktualisierter IT liege mithin in der Risikosphäre des Bieters.
Nach der VK Lüneburg (Beschl. v. 30.11.2018, VgK-46/2018) müsse ein Angebot gemäß §§ 57 Abs. 1 Nr. 1, 53 Abs. 5 VgV ausgeschlossen werden, wenn der Bieter, entgegen den Vorgaben, die elektronische Version nicht mit dem Angebot einreiche, sondern diese auf die von der Vergabestelle bereitgestellte Projekt-Cloud hochlade. Ob sich die Möglichkeit einer Einsichtnahme in das Angebot tatsächlich realisiert habe, sei hierbei unerheblich. Abzustellen sei allein auf die abstrakte Gefahr.
Das OLG Karlsruhe (Beschl. v. 17.03.2017, 15 Verg 2/17) bejahte den Ausschluss eines Angebots in einem Bauvergabeverfahren, welches der Bieter aufgrund von technischen Problemen ungeklärter Herkunft nicht fristgerecht hochladen konnte. Der Verstoß führe zu einem zwingenden Ausschluss, wobei, anders als bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, unerheblich sei, ob der Bieter den Verstoß zu vertreten habe. Der Bieter habe rügen müssen, dass die Vergabeplattform nicht erreichbar gewesen sei. Der Autor kritisiert die Entscheidung des OLG Karlsruhe und führt aus, dass nicht ersichtlich sei, weshalb, anders als bei Vergaben nach der VgV, Verschulden und Vertretenmüssen bei der Abgabe elektronsicher Angebote in Bauvergabeverfahren nicht berücksichtigt werden.
Filip Lewandowski, Richter (Verwaltungsgericht), Frankfurt (Oder)