The Teckal exemption: Two Issues of Interpretation Faced by the Swedish Courts

Titeldaten
  • Olsson, Erik; Kjellberg, Karolina
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 3/2020
    S.131-149
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Aufsatz

Abstract
Einleitend gehen die Autoren auf wesentliche Entscheidungen des EuGH zur Inhouse-Ausnahme vom Vergaberecht ein und stellen danach die beiden Entscheidungen der Schwedischen Gerichte („Sysav“ – Entscheidung vom 10.12.2018, Supreme Administrative Court including lower instances und „Vafab“ – Entscheidung vom 09.03.2018, Administrative Court in Uppsala) vor. In beiden Entscheidungen wurde die für das sog. „Wesentlichkeitskriterium“ bei Inhouse-Vergaben maßgebliche Frage, welche Umsätze als Umsätze mit Dritten gelten, anders ausgelegt. Nach Ansicht der Autoren hängt die Berechnung der Drittumsätze ganz wesentlich davon ab, was der Sinn und Zweck des Wesentlichkeitskriteriums ist. Sie sehen dabei zwei unterschiedliche Ansätze: Die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen, die durch Betätigung eines staatlichen Unternehmens am freien Markt entstehen können oder die Sicherung der Abhängigkeit der kontrollierten juristischen Person von der kontrollierenden juristischen Person. Die Autoren setzen sich mit diesen beiden Ansätzen auseinander und betrachten dabei verschiedentliche Fragen und Aspekte, beispielsweise ob eine Regierung Dienstleistungen am Markt anbieten kann, wie das Zusammenspiel zwischen Staatshilfen und Vergaberecht ist und wie sich das Wesentlichkeitskriterium im Zusammenspiel mit Konzessionen verhält. Im Ergebnis befürworten die Autoren die Auffassung, nach der Sinn und Zweck des Wesentlichkeitskriteriums die Sicherung der vollen Kontrolle des öffentlichen Auftraggebers über die kontrollierte juristische Person ist.
Dr. Rut Herten-Koch, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin