Was man schwarz auf weiß besitzt ...

Kann ein mündlicher Vortrag Bestandteil des Angebots sein?
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2020
    S.29-31
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 9 Abs. 2 VgV

VK Südbayern, Beschl. v. 2.4.2019 – Z3-3-3194-1-43-11/18, VK Rheinland, Beschl. v. 19.11.2019 – VK 40/19, VK Bund, Beschl. v. 22.11.2019 – VK 1-83/19

Abstract
Der Beitrag nimmt die jüngere Rechtsprechung zur Wertung von Präsentationen in den Fokus. Die Entscheidungen der VK Südbayern vom 02.04.2019 und der VK Rheinland vom 19.11.2019 werden ins Verhältnis zueinander gesetzt und insbesondere die unterschiedlichen zugrundeliegenden Sachverhalte beleuchtet. Ergänzend wird auf die Entscheidung der VK Bund vom 22.11.2019 eingegangen. Nach Auffassung des Autors ist die Abfrage konkreter Leistungsversprechen in einer Präsentation nur in Verhandlungsverfahren zulässig und bedarf auch dort einer schriftlichen Fixierung mit dem finalen Angebot. Zulässig sei jedoch die Bewertung einer rein erläuternden Präsentation, da hier nicht der Angebotsinhalt bewertet werde, sondern die Stringenz und Glaubwürdigkeit der Erklärung.
Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover