Beschaffungen in Zeiten von Corona

Die Auswirkungen der Pandemie auf die Abwicklung bestehender Verträge
Titeldaten
  • Rhein, Kay-Uwe
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2020
    S.5-9
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Aufsatz

Abstract
Zunächst stellt der Verfasser das Rundschreiben des BMWI vom 19.03.2020 zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung von SARS-CoV-2, den Erlass des BMI vom 23.03.2020 zu bauvertraglichen Fragen, den Erlass des Landes NRW vom 27.03.2020 zur Anwendung des Vergaberechts und die Leitlinien der EU-Kommission zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die COVID-19-Krise verursachten Notsituation vor. Anschließend geht er auf Vertragsstörungen aufgrund der SARS-CoV-2 Situation ein. Zunächst behandelt er den Umgang mit Behinderungsanzeigen aufgrund von Bauablaufstörungen und stellt den Begriff höhere Gewalt dar. Anschließend zeigt er Handlungsmöglichkeiten auf, um Bauleistungen bei angeordneten Schließungen von Einrichtungen kurzfristig zu beauftragen. Abschließend geht er auf nicht mehr benötigte Dienstleistungen aufgrund angeordneter Schließungen von Einrichtungen ein. Hierbei zeigt er exemplarisch die Positionen des Landesinnungsverbandes für das Gebäudereiniger-Handwerk NRW und der betroffenen Vergabestellen auf, die sich insbesondere in der Einordung des Tatbestands des Wegfalls der Geschäftsgrundlage unterscheiden. Sein Fazit ist, dass bei der Abwicklung der geschlossenen Verträge, vorbehaltlich vorrangiger vertraglicher Regelungen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage gesprochen werden müsse. In diesen Fällen sei eine einvernehmliche Vertragsanpassung anzustreben.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin