Die Ausnahmen nach § 38 Abs. 4 UVgO
Titeldaten
- Weyland, Alexander
- Vergabe Navigator
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Heft 3/2020
S.15-17
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Einleitend zeigt der Verfasser auf, dass die Umsetzungsfristen für den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren abgelaufen sind. Anschließend erläutert er § 38 Abs. 4 UVgO, der für bestimmte Verfahrensarten und Wertgrenzen Ausnahmen von der Verwendung elektronischer Mittel im Sinne der UVgO zulässt. So kann z.B. ausdrücklich das Fax zur Angebotsabgabe genutzt werden. Den Einsatz einer E-Mail lehnt der Verfasser hingegen in seinem Beitrag vehement ab, da diese nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist unter Verschluss gehalten werden und manipulierbar seien. Insgesamt spricht er sich für einen umfassenden Einsatz der eVergabeportale auch bei Auftragsvergaben, die der Gesetzgeber gerade davon ausgenommen hat, aus.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin