Flexiblerer Umgang mit dem Nachfordern bei fehlerhaften Unterlagen?

Titeldaten
  • Tegeler, Elke
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2020
    S.549-558
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Aufsatz

Abstract
Die Verfasserin stellt fest, dass das Nachfordern berichtigter Unterlagen in der Vergabepraxis sehr restriktiv gehandhabt wird und fehlerhaft eingereichte Unterlagen häufig den Angebotsausschluss zur Folge haben. Dies führe zu Wettbewerbseinschränkungen und unwirtschaftlichen Ergebnissen. Ursächlich hierfür seien die Entscheidungen einiger Oberlandesgerichte. Davon ausgehend untersucht die Verfasserin, ob die bestehenden Regelungen flexibler angewendet werden könnten. Hierzu beleuchtet sie die Richtlinienregelungen, die Rechtsprechung des EuGH, die Umsetzung ins nationale Recht sowie beispielhaft die Umsetzung in Frankreich. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die öffentlichen Auftraggeber Bieter zur Berichtigung fehlerhafter unternehmensbezogener Unterlagen auffordern dürfen. Darüber hinaus sollte zudem erwogen werden, die nationalen Vergabevorschriften dahingehend zu ändern, dass auch die Berichtigung fehlerhafter nicht wertungsrelevanter leistungsbezogener Unterlagen zulässig ist. Transparenz und Gleichbehandlung müssten jedoch gewahrt bleiben. Die Ansicht, dass die Nachforderung wertungsrelevanter Unterlagen im Anwendungsbereich der VOB/A zulässig ist, sei daher abzulehnen.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin