Das Vergaberecht in der (Corona-)Krise: Zwischen Beschleunigung und Protektionismus

Titeldaten
  • Jürgens, Jonas
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2020
    S.578-583
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV, § 15 Abs. 3 und 4 VgV, § 16 Abs. 3, 7, 8 VgV, § 8 Abs. 4 Nr. 9 UVgO

Abstract
Der Autor stellt zunächst überblicksartig die gesetzlichen Regelungen für eine vereinfachte bzw. beschleunigte Beschaffung vor dem Hintergrund der Coronakrise vor. Der Blick wird insbesondere auf die Möglichkeit des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gelenkt. Zudem wird auf die Möglichkeit der Reduzierung verschiedener Fristen hingewiesen. Der Autor verweist darauf, dass die Voraussetzungen der Normen gleichwohl im Einzelfall gründlich geprüft werden müssen. In die Ausführungen werden auch das Rundschreiben des Bundeswirtschaftsministeriums vom 19.03.2020 sowie die Mitteilung der Kommission vom 01.04.2020, ABl. C 108 I, 1 (2) einbezogen. Es werden zudem verschieden Fallbeispiele aus der Praxis vorgestellt. Zunächst stellt der Autor eine Ausschreibung des Gesundheitsministeriums vom 01.04.2020 für Schutzkleidung und verschiedene Schutzmasken vor. Kritisch äußert sich der Autor zur Mindestanforderung dieser Ausschreibung „made in Germany“. Schließlich geht der Autor auf das Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik ein, das am 02.04.2020 in Kraft trat. Hier kritisiert der Autor insbesondere die Verkürzung des vergaberechtlichen Primärrechtsschutz auf ein summarisches Eilverfahren.
Elias Könsgen, kbk Rechtsanwälte, Hannover