Das Konjunkturpaket und das Vergaberecht

Das Vergaberecht soll temporär vereinfacht werden – bloß wie?
Titeldaten
  • Hattig, Oliver
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2020
    S.7-9
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der zeitlich vor der Veröffentlichung der „Verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge“ verfasste Beitrag untersucht, wie die im Eckpunktepapier des Koalitionsausschusses „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ angekündigte Vereinfachung der Beschaffung umgesetzt werden könnten. Er warnt vor der Wiederholung der Verfahrenserleichterungen wie pauschale Wertgrenzenerhöhungen im Rahmen des Konjunkturpaketes II während der Finanzkrise 2009. Er weist auf die Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofes hin, nach denen die mit den Vergabeerleichterungen verfolgten Ziele damals im Wesentlichen nicht erreicht worden sind. Stattdessen hätten deutliche Nachteile beim Wettbewerb und bei der Wirtschaftlichkeit sowie eine erhöhte Korruptions- und Manipulationsgefahr in Kauf genommen werden müssen. Vielmehr spricht sich der Verfasser für eine Vereinfachung von Eignungsnachweisen und Nachforderungen insbesondere im Baubereich aus.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin