Weniger Umsatzsteuer bei der Vergabe

Zur temporären Absenkung des Steuersatzes auf 16 % bzw. 5 %
Titeldaten
  • Rhein, Kay-Uwe
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2020
    S.9-11
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser gibt in seinem Beitrag einen Überblick darüber, wann der vorübergehend reduzierte Umsatzsteuersatz für den öffentlichen Auftraggeber realisiert werden kann. Dies ist eine Frage der Ausführung der geschuldeten Leistung. Bei Teilleistungen kann es so sein, dass diese mit einem reduzierten Steuersatz zu berechnen sind. Bei Schickschulden kommt es auf die Übergabe an den Spediteur an. Insgesamt ist zunächst der Unternehmer der Steuerschuldner, der die Steuerlast an die Gemeinde weitergibt. Diese muss anhand der geschlossenen Verträge prüfen, welches Entgelt geschuldet wird.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin