Exclusion of Certain Legal Services from Directive 2014/24/EU

The Italian Case
Titeldaten
  • Ceruti, Marco
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 2/2020
    S.124-137
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Aufsatz

Abstract
Der Autor untersucht aus der Perspektive des italienischen Rechts die Ausnahme juristischer Dienstleistungen vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU. Zu Beginn geht er auf einen von der italienischen Antikorruptionsbehörde erlassenen Leitfaden zur Anwendung der ins nationale Recht umgesetzten Vorschriften ein und erläutert die Rechtsnatur dieses unverbindlichen Leitfadens. Der Hintergrund für den Erlass des Leitfadens war der Streit um die Frage, welche Arten von juristischen Dienstleistungen von der Richtlinie erfasst werden. Im italienischen Recht führt die Beauftragung mit einer juristischen Dienstleistung grundsätzlich zu einem Dienstleistungsvertrag („appalto”), die Erfüllung der Aufgabe selbst stellt hingegen eine bestimmte Form eines Arbeitsvertrags („contratto d’opera”) dar, der im Gegensatz zum Dienstleistungsvertrag grundsätzlich von dem Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU ausgeschlossen ist. Im Folgenden analysiert der Autor verschiedene Ansichten zur Einordnung der italienischen Vertragstypen und die Frage, ob die Differenzierung zu einem ungewollten Ausschluss bestimmter juristischer Dienstleistungen führt. Der Autor stellt zusammenfassend dar, dass die Diskussion auf einem falschen Verständnis des Begriffs „Dienstleistungsvertrag“ in der europäischen Richtlinie beruht. In einem Ausblick stellt der Autor heraus, dass die Diskussion um die Interpretation der italienischen Antikorruptionsbehörde offenlege, welche Schwierigkeiten bei der Aufnahme von Vorschriften aus einem anderen Rechtskreis ins nationale Recht bestehen.
Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin