Betreiberwechsel immer auch ein Betriebsübergang im ÖPNV?

Zugleich Besprechung von EuGH, Urt. v. 27.2.2020, C-298/18
Titeldaten
  • Jürschik, Corina ; Bücke, Marius
  • EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • 2020
    S.615-66
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Aufsatz

Abstract
Dieser Beitrag befasst sich mit der Entscheidung des EuGH, Urt. v. 27.02.2020, C-298/18 zu der Frage, ob ein Betriebsübergang im ÖPNV, einer betriebsmittelgeprägten Branche, auch ohne die Übernahme von Betriebsmitteln stattfinden kann. Die Autoren nehmen zunächst eine kurze Sachverhaltsschilderung vor. Unter Heranziehung der „Liikenne“–Entscheidung des EuGH, Urt. v. 25.01.2001, C-172/99, wie die Nichtübernahme von wichtigen Gütern bei einem möglichen Betriebsübergang zu werten sei, erfolgt anschließend eine ausführliche Erörterung des oben genannten Urteils, sowie der Kriterien eines Betriebsübergangs. Sodann erörtern die Autoren die Praxisfolgen für die Betreiber eines ÖPNV-Betriebs in Ausschreibungsverfahren. Abschließend fassen die Autoren die Bedeutung der Entscheidung zusammen und prognostizieren, dass die Anzahl der Betriebsübergänge im Zusammenhang mit Neuvergaben im ÖPNV-Bereich deutlich ansteigen werden. Diesen Umstand sollten Bewerber schon im Vergabeverfahren beachten. Bei der Entscheidung, ob ein Betriebsübergang vorliegt, handele es sich vor allem um eine Einzelfallenentscheidung und die abstrakte „Sieben-Punkte-Prüfung“ könne nicht mehr alleiniger ausschlaggebender Faktor sein. Der Beitrag bietet einen Gesamtüberblick über den derzeitigen Rechtsprechungstand bzgl. der Anforderungen zur Beurteilung eines Betriebsübergangs.
Ahdia Waezi , FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten , Berlin