Vergaberechtliche Anforderungen und Grenzen lösungsoffener Ausschreibungen

Titeldaten
  • Ortner, Roderic
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 9/2020
    S.555-558
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 121 GWB

OLG Schleswig NZBau 2019, 806

Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich anlässlich der Entscheidung des OLG Schleswig vom 13.06.2019 (54 Verg 2/19) mit der Wahl lösungsoffener Ausschreibungen, den dafür passenden Verfahrensarten und praktischen Verfahrensfragen, wie der Rügeobliegenheit und der Bewertung verschiedener Lösungen. Grundsätzlich sei der Auftraggeber nicht zu einer lösungsoffenen Ausschreibung verpflichtet. Schreibt er aber lösungsoffen aus, seien das Verhandlungsverfahren, der wettbewerbliche Dialog oder Innovationspartnerschaft das geeignete Verfahren. Die größte Flexibilität, mit unterschiedlichen Lösungen umzugehen und das geringste Rügerisiko im Verfahren biete dabei die Innovationspartnerschaft, die auch zulässig sei, wenn eine bereits vorhandene Lösung weiterentwickelt werden soll. Entscheidet sich der Auftraggeber für eine lösungsoffene Ausschreibung, dürfe er von dieser Grundentscheidung später nicht mehr abrücken, andernfalls mache er sich schadensersatzpflichtig.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München