Titeldaten
- Stanko, Max
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
-
Heft 10/2020
S.632-635
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 16 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A EU
OLG Düsseldorf NZBau 2020, 403, BGH NZBau 2019, 661
Abstract
Der Beitrag bespricht die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 12.02.2020 (Verg 24/19) zur Schachtförderanlage Konrad 2, die einen Angebotsausschluss bestätigte, weil das finale Angebot eines Bieters von vorgegebenen individuellen Vertragsklauseln des Auftraggebers abwich. Der Verfasser zeigt zunächst den Zusammenhang zur Entscheidung des BGH vom 18.06.2019 auf, die die Praxis verunsichert habe, sich nicht nur auf AGB beziehe, sondern eine angebotserhaltene Rückführung des abweichenden Bieterangebots auf den Inhalt der Vergabeunterlagen auch in anderen Konstellationen zulasse. Das habe das OLG Düsseldorf übersehen und sich daher nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob die vom BGH ausgesprochene Liberalisierung der Regelungen über den Angebotsausschluss auch in anderen Konstellationen gelten müsse. Im dem zu entscheidenden Fall hätte das Angebot trotz abweichender Aufrechnungsbedingungen (vorbehaltlich weiterer Prüfungen) für zuschlagsfähig gehalten werden können. Öffentlichen Auftraggebern sei daher zu raten, den Ausschlusstatbestand der Änderung der Vergabeunterlagen im Fall abweichender kaufmännischer Bedingungen bis zu weiteren Klärungen von den Gerichten mit größter Vorsicht zu handhaben.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München