Vergaberechtliche Behandlung öffentlich geförderter Teilbauprojekte

Titeldaten
  • Diederichs, Martin
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2020
    S.880-884
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Nr. 4 GWB, § 106 GWB, § 3 Abs. 6 VgV

OLG München, Beschl. v. 10.11.2020 - Verg 19/10

Abstract
Der Autor befasst sich mit der Konstellation, in der ein privates Unternehmen bei einer geplanten Baumaßnahme lediglich für eine Teilmaßnahme eine öffentliche Förderung erhält. Als Beispiele werden die Errichtung eines Gebäuekomplexes, in dem nur eine Etage für den Betrieb einer Hochschule bestimmt ist, und ein Klinikgebäude mit förder- und nichtförderfähigen Betriebsteilen angeführt. Für die Frage, ob der Anwendungsbereich des Vergaberechts eröffnet ist und bei Nichtbeachtung eine Rückforderung von Subventionen droht, sind die Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 4 GWB und das Erreichen der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB iVm § 3 Abs. 6 VgV maßgeblich. Der Autor analysiert die vergaberechtliche Ausgangslage und geht insbesondere auf die zentralen Begrifflichkeiten (Wert des "Vorhabens", "Auftrags- oder Vertragswert") ein. Er legt dar, dass eine im Zuwendungsbescheid ausreichend bestimmte zu fördernde "Maßnahme" mit dem Vorhaben nach § 99 Nr. 4 GWB gleichzusetzen sei und es bei Förderung eines Teilprojektes nur auf den Wert dieses Teilprojektes als Bemessungsgrundlage für die Subventionierung ankomme. Da eine einheitliche vorhabenspezifische und funktionale Sichtweise anzulegen sei, müsse für die Auftragswertschätzung ebenfalls auf den Wert des geförderten Teilprojektes abgestellt werden.
Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln