Rechtsschutz gegen Vergabesperren

Titeldaten
  • Wolters, Christopher ; Voss, Benedikt
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2020
    S.884-893
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag befasst sich mit dem Rechtsschutz gegen Vergabesperren. Die Autoren stellen zunächst den Charakter einer Vergabesperre dar und grenzen diese zum Ausschluss gemäß §§ 123 ff. GWB ab. Im Anschluss erörtern sie die Rechtmäßigkeit einer Vergabesperre vor dem Hintergrund der aktuellen Entscheidung des BGH vom 06.06.2020 (Az. XIII ZR 22/19) und thematisieren insbesondere das Fehlen einer klaren und generellen Rechtsgrundlage für die Verhängung von Vergabesperren. Dabei wird erwähnt, dass zumindest im Hinblick auf die materiellen Voraussetzungen der Vergabesperren Einigkeit in Literatur und Rechtsprechung besteht. Ferner wird an die aktuelle Entscheidung des BGH angeknüpft, wonach der Schutz gegen Vergabesperren sowohl im Nachprüfungsverfahren gem. § 155 GWB als auch auf dem ordentlichen Rechtsweg möglich sei, wobei sich die Anspruchsgrundlage für Letzteres aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB und dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ergeben soll. Zudem gehen die Autoren darauf ein, dass die Rücknahme einer Vergabesperre durch die Entscheidung des BGH auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erwirkt werden kann. Die Entscheidung des BGH sei deshalb so wichtig, weil auch ein Eilrechtsschutz angestrebt werden kann, insb. um langwierige Prozesse zu vermeiden und dadurch weitere mögliche Schäden abzuwenden. Dieser Beitrag richtet sich in erster Linie an die Wirtschaftsteilnehmer mit sachdienlichen Informationen zur effektiven Abwehr von Vergabesperren.
Ahdia Waezi , FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten , Berlin