Architektenverträge nach neuer HOAI

Was kommunale Auftraggeber in Zukunft beachten müssen
Titeldaten
  • Beckmann-Oehmen, Katrin
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2020
    S.5-8
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Aufsatz

Abstract
Die Autorin zeigt in ihrem Beitrag die Reform der neuen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) anhand des Entwurfs der „Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ und dessen Auswirkungen auf den kommunalen Auftraggeber auf. Der Entwurf passt die HOAI den Vorgaben des EuGH-Urteils vom 4.7.2019 (Rs. C-377/17) an. Im Urteil wurde festgestellt, dass die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI nicht mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) vereinbar sind. Nach einem einleitenden Problemaufriss zeigt die Autorin den rechtlichen Rahmen der Architekten- und Ingenieurleistungen und anschließend die wesentlichen Änderungen der neuen HOAI auf. Danach geht die Autorin auf die bisher verwendeten vertraglichen Klauseln in Architekten- und Ingenieurverträgen ein und konstatiert, dass es zwar nicht ausgeschlossen sei, dieses Muster weiter zu verwenden, auch wenn sie einen Wettbewerb der Angebotspreise ausblenden, empfiehlt aber gleichwohl in den in den Ausschreibungsunterlagen deutlich zu machen, dass ein Preis- und Qualitätswettbewerb durchgeführt wird. Abschließend stellt die Autorin fest, dass wegen einer Vielzahl von vertraglichen Fragen, die durch die Änderungen der HOAI aufgeworfen worden sind, alle in den Verträgen enthaltenen Regelungen auf den Prüfstand zu stellen seien. Außerdem sei der im Gesetzesentwurf enthaltene Honorarwettbewerb, der jedoch einer Vereinbarung der Honorare als Basishonorar nicht entgegensteht, im Hinblick auf die Prüftätigkeit der staatlichen Rechnungsprüfung nicht ohne Risiko, da auf Grundlage des Haushaltsrechtes oder von Förderbedingungen ein Preiswettbewerb notwendig sei.
Annett Hartwecker, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin