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Zur Ausschreibung von Funkalarmsystemen
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2020
    S.28-30
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Beitrag stellt ausgehend von der Entscheidung des OLG Celle vom 31.03.2020 – 13 Verg 13/19 die Rechtsprechung zur Anforderung an produktspezifische Beschreibungen bei der Beschaffung von Komponenten für Funkalarmsystemen dar. sDabei zeigt der Verfasser auf, dass pauschale Behauptungen zur fehlenden Komptabilität und nicht untersuchten Hypothesen zu möglichen Anwendungsproblemen eine Abweichung vom Grundsatz der Produktneutralität nicht rechtfertigen können. Die zitierte Rechtsprechung habe keine fachliche Position zur Komptabilität bei Komponenten von Funkalarmierungen eingenommen, sondern nur Anforderungen an die Begründungs- und Untersuchungstiefe für die Behauptung der fehlenden Kompatibilität in der Vergabedokumentation aufgestellt.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin