Titeldaten
- Lenz, Christofer ; Jürschik, Corina
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
-
Heft 12/2020
S.768-770
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
OLG Düsseldorf, 16.10.2019, Verg 43/18
Abstract
Die Autoren setzen sich mit der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 16.10.2019 auseinander.
Gegenstand der Entscheidung war die Direktvergabe zweier öffentlicher Dienstleistungsaufträge über
öffentliche Personenverkehrsdienste in den Städten Essen und Mülheim an der Ruhr. Das OLG Düsseldorf
stellte sich hierbei gegen die vorangegangene Entscheidung der VK Westfalen. Im Kern ging es hierbei um
den Anwendungsbereich der Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schienen und
Straße (VO (EG) Nr. 1370/2007). Nach der Entscheidung des OLG Düsseldorf ist eine Direktvergabe zulässig.
Gleichzeitig bringt die Entscheidung Rechtssicherheit, wie einzelne Begriffe im Rahmen der Verordnung
zu verstehen und anzuwenden sind. Die Autoren gehen auf die wesentlichen Klarstellungen durch das OLG
Düsseldorf ein und begrüßen diese im Ergebnis durchweg.
Gegenstand der Entscheidung war die Direktvergabe zweier öffentlicher Dienstleistungsaufträge über
öffentliche Personenverkehrsdienste in den Städten Essen und Mülheim an der Ruhr. Das OLG Düsseldorf
stellte sich hierbei gegen die vorangegangene Entscheidung der VK Westfalen. Im Kern ging es hierbei um
den Anwendungsbereich der Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schienen und
Straße (VO (EG) Nr. 1370/2007). Nach der Entscheidung des OLG Düsseldorf ist eine Direktvergabe zulässig.
Gleichzeitig bringt die Entscheidung Rechtssicherheit, wie einzelne Begriffe im Rahmen der Verordnung
zu verstehen und anzuwenden sind. Die Autoren gehen auf die wesentlichen Klarstellungen durch das OLG
Düsseldorf ein und begrüßen diese im Ergebnis durchweg.
Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf