Die saubere Vergabe von Reinigungsleistungen

Titeldaten
  • Schäffer, Rebecca; Weng, Nils-Alexander
  • VergabeFokus
  • Heft 6/2020
    S.2-7
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Aufsatz

Abstract
Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit den besonderen Herausforderungen der Vergabe von Reinigungsleistungen. Er soll darstellen, wie die „saubere“ Vergabe von Reinigungsleistungen erfolgreich gelingen kann. Der Beitrag geht auf klassische Problemfelder der Beschaffung von Reinigungsleistungen ein. Zunächst seien allgemeine vergaberechtliche Fragestellungen zu klären: Auftragswert, Vergabeart, Losbildung. Stünden diese fest, seien im Hinblick auf die Vorbereitung der Ausschreibung die Besonderheiten der Reinigungsbranche insbesondere in Bezug auf Aspekte der Leistungsbeschreibung und der Festlegung von Eignungs- und Zuschlagskriterien zu berücksichtigen, die eine qualitativ hochwertige Leistung sicherstellen würden, wobei die Referenzen den Kern der Eignungsprüfung bilden würden. Darüber hinaus seien zwei spezielle Punkte bei der Erstellung der Bewerbungsbedingungen zu beachten, die Kalkulationsvorgaben zum einen und die Ortsbesichtigungen zum anderen, ohne die eine vernünftige Kalkulation durch die Bieter kaum möglich sei. Bei der Prüfung der Angebote für Reinigungsleistungen sei vor allem der Ausschlussgrund der früheren schlechten Erfahrungen mit dem Bieter relevant, wenn die Leistung in der Vergangenheit mangelhaft erfüllt worden sei und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadenersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt habe. Zudem seien vertragliche Besonderheiten im Hinblick auf Konzepte, Produktivstunden, die zwingend zum Vertragsbestandteil zu machen seien, sowie eine etwaige Kündigung in der Probezeit in Erwägung zu ziehen, die aufgrund von Klauseln für den Fall der Schlechtleistung bereits zu Beginn der Leistungsausführung zu ermöglichen sei. Der Beitrag schließt mit dem Fazit, dass die Beschaffung von Reinigungsleistungen komplexe Fragestellungen aufwerfe, für öffentliche Auftraggeber daher eine große Herausforderungen darstelle und stellt dar, welche Punkte daher besonders zu berücksichtigen seien.
Michael Pilarski, Rechtsanwalt Pilarski, Nienburg(Weser)