Ausnahmslosigkeit der Unwirksamkeitsfeststellung gem. § 135 Abs. 1 GWB in der Corona-Pandemie?

Titeldaten
  • Herrmann, Alexander
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2021
    S.13-22
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Aufsatz

Abstract
Der Aufsatz beschäftigt sich mit der Frage, ob in besonderen Fällen wie der Covid-Pandemie ausnahmsweise von der Nichtigkeitsfolge in § 135 Abs. 1 GWB abgesehen werden kann. Der Autor stellt zunächst dar, dass die gesetzlich vorgesehene Nichtigkeitsfolge in bestimmten Fällen zu nicht sachgerechten Ergebnissen führen könne. Er erläutert, dass die Rechtsmittelrichtlinie neben der Nichtigkeit auch andere Sanktionen vorsehe, die aber im deutschen Recht nicht umgesetzt worden seien. Anschließend erwägt der Autor dogmatische Möglichkeiten, auch im deutschen Recht in besonderen Ausnahmesituationen auf die Nichtigkeitsfolge zu verzichten. Als mögliche Lösung nennt der Autor das Erfordernis, dass die Nichtigkeit von der Vergabekammer „festgestellt" werden müsse. Da es sich bei der Entscheidung um einen Verwaltungsakt handle und die Kammer im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung auch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten müsse, könne sie auch die Wertung des EU-Richtliniengebers gegen eine zwingende Nichtigkeitsfolge in die Entscheidung einfließen lassen. Abschließend weist der Autor auf die denkbare Missbrauchsgefahr hin, hält den im Aufsatz besprochenen Lösungsansatz aber mit Blick auf die Besonderheiten der Pandemie für erwägenswert.
Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin