Inhouse-Vergabe nach „echter“ Kompetenzübertragung

Titeldaten
  • Schnitzler, Sebastian ; Kripke, Carla
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2021
    S.94-96
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Beitrag bespricht die Entscheidung des EuGH vom 18.06.2020 in der Rechtssache C-328/19 (Stadt Pori). Nach einer einleitenden Darstellung des Sachverhalts des finnischen Ausgangsrechtsstreits und der maßgeblichen rechtlichen Fragestellung erläutern die Autoren die Entscheidung des EuGH. Dabei stellen sie dar, dass der Gerichtshof erstmals über eine Kombination aus den beiden Rechtsinstituten der echten Kompetenzübertragung und der Inhouse-Vergabe zu entscheiden hatte. Im Ergebnis habe der EuGH es für zulässig gehalten, wenn ein öffentlicher Auftraggeber, dem durch andere öffentlicher Auftraggeber Kompetenzen übertragen wurden, Leistungen der Personenbeförderung inhouse an eine vollständig in ihrem Eigentum stehende Aktiengesellschaft vergebe. Die Autoren würdigen die Entscheidung im Anschluss kritisch und weisen darauf hin, dass der Gerichtshof die sich zum Teil diametral gegenüber stehenden Voraussetzungen der beiden Rechtsinstitute dogmatisch sauberer hätte prüfen können. In ihrem Fazit kommen die Verfasser zu dem Ergebnis, dass sich die Entscheidung des EuGH auch auf auf eine Kombination von Instate- und Inhouse-Vergabe übertragen lasse.
Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin