Das Wettbewerbsregister nimmt Gestalt an

Titeldaten
  • Schoof, Timm ; Leinemann, Eva-Dorothee
  • Vergabe News
  • Heft 2/2021
    S.18-22
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Aufsatz

Abstract
Die Verfasser stellen in ihrem Aufsatz den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens für die Einrichtung eines bundeseinheitlichen Wettbewerbsregisters vor. Das Wettbewerbsregister wird geschaffen, um öffentlichen Auftraggebern die Kenntnisnahme von wettbewerbsrechtlichen Verstößen ihrer für den Zuschlag vorgesehenen Bieter zu vereinfachen. Damit wird eine allgemeine Regelung zum Umgang mit der Erfassung von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB geschaffen. Das Wettbewerbsregister wird vom Bundeskartellamt als Registerbehörde ausschließlich auf elektronischem Weg geführt. Die Regelungen hierzu finden sich im Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), das durch Verabschiedung des GWB-Digitalisierungsgesetzes am 14.01.2021 durch den Bundestag verabschiedet wurde und nach Verkündung in Kraft tritt. Die genauen Modalitäten sollen in der Verordnung über den Betrieb des Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (WRegV) geregelt werden, für die ein Referentenentwurf vorliegt. Neben einer Übersicht über die Inhalte der zwölf Paragraphen des WRegG und der 16 Paragraphen der WRegV bietet der Artikel vor allem auch Einblicke in den Diskussionsstand um die Verfahrensregelungen zur Anerkennung einer erfolgreichen Selbstreinigung von Unternehmen, die zur vorzeitigen Löschung von Eintragungen führen. Diesbezüglich gibt es insbesondere in der Anwaltschaft und der Industrie Kritik an der Klarheit der Regelungen zur Unabhängigkeit des Gutachters, der die Selbstreinigungsmaßnahmen für das betroffene Unternehmen bescheinigen muss und in den letzten zwei Jahren nicht für das Unternehmen anderweitig tätig gewesen sein darf.
Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin