Mündliche Verhandlung per Videokonferenz – Auch vor der Vergabekammer Verhandlung per Videokonferenz – Auch vor der Vergabekammer

Titeldaten
  • Schäffer, Rebecca
  • 2021
    S.12-14
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Aufsatz

Abstract
Die Autorin thematisiert im Lichte der aktuellen Corona-Pandemie die Möglichkeiten der Gerichte, Verhandlungen adäquat der Situation angepasst durchzuführen. Hierbei wird insbesondere ein mündliches Verfahren per Videokonferenz im Hinblick auf öffentliche Auftraggeber und dem Vergaberecht, das Nachprüfverfahren und die Vergabekammer in den Fokus gerückt. Es wird zunächst aufgegriffen, dass zwar den Zivilgerichten nach § 128a ZPO die Möglichkeit einer mündlichen Verhandlung per Videokonferenz offen steht, diese jedoch, aufgrund der nicht vorhandenen Infrastruktur, nicht genutzt wird. Thematisiert wird der Grund, wieso im Vergaberecht trotz der Reformierung im Jahr 2009 sowie 2016 eine solche Norm fehlen könnte. Im weiteren Verlauf wird sodann aufgezeigt, dass trotz des Fehlens einer solchen Norm auch im Nachprüfungsverfahren durch die Anlehnung der §§ 160 ff. GWB an das Verwaltungsverfahrensgesetzes VwVfG und der analogen Anwendung des § 128a ZPO eine mündliche Verhandlung per Videokonferenz stattfinden könnte, wenn die Vergabekammern den „Mut“ hierfür aufbringen würden.
Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin