Die kalkulatorisch unklare statt lückenhafte Leistungsbeschreibung - Ein Plädoyer für begriffliche Klarheit

Ein Plädoyer für begriffliche Klarheit
Titeldaten
  • Bolz, Stephan
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2021
    S.83-87
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Aufsatz

Abstract
Der Aufsatz befasst sich mit Fragen der Fehlerhaftigkeit der Leistungsbeschreibung insbesondere in Bauausschreibungen, den insoweit bestehenden Hinweispflichten der Bieter und etwaigen Mehrvergütungsansprüchen des Auftragnehmers bzw. deren Ausschluss wegen Hinweispflichtverletzungen im Vergabeverfahren. Der Autor beschreibt zunächst den Wesensunterschied und die wesentlichen Merkmale der Ausschreibung mittels Leistungsverzeichnisses einerseits und durch Leistungsprogramm andererseits. Hieran anknüpfend wird die Frage behandelt, inwieweit die Auftragnehmerleistungen jeweils durch die vereinbarte Vergütung abgedeckt sind und ob und unter welchen Voraussetzungen Mehrvergütungsansprüche in Betracht kommen. Sodann betrachtet der Verfasser verschiedene Erscheinungen defizitärer Leistungsbeschreibung und arbeitet den Unterschied zwischen der lückenhaften und der unklaren Leistungsbeschreibung sowie die jeweiligen Konsequenzen für etwaige Mehrvergütungsansprüche heraus. Insbesondere in Analyse der BGH-Rechtsprechung werden im Weiteren die bestehenden Prüf- und Hinweispflichten des Bieters untersucht und die Rechtsfolgen ihrer Verletzung dargestellt. Dabei steht der Autor der Annahme genereller Prüf- und Hinweispflichten der Bieter unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung ablehnend gegenüber.
Dr. Martin Dieckmann, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg