Markterkundung – Raum für Erkenntnisse

Titeldaten
  • Jentzsch, Laura ; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 3/2021
    S.38-41
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Aufsatz

Abstract
Die Verfasser stellen in Ihren Beitrag ausgehend von den Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb die Anforderungen an eine vorherige Markterkundung dar. Zunächst skizzieren sie die Voraussetzungen, dabei nehmen sie die Tatbestandmerkmale „technischer Gründe“ und „Ausschließlichkeitsrechte“ in den Fokus. Sie zeigen dabei auf, dass durch den Wettbewerbsausschluss und die zusätzliche Voraussetzung, dass es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt, eine weitaus größeren Rechtfertigungstiefe bestehe als bei einer reinen Produktfestlegung. Daher ergebe sich in diesen Fällen, anderes als bei der wettbewerblichen produktspezifischen Ausschreibung, eine Pflicht zur vorherigen Markterkundung. Anschließend zeigen sie auf, wie sich öffentliche Auftraggeber einen Marktüberblick verschaffen können. Neben der reinen Internetrecherche und Bietergesprächen komme auch die Beratung durch ein branchenangehöriges Unternehmen oder auch die Durchführung von Interessensbekundungsverfahren in Betracht. Ein durch die Markterkundung entstandener Inforationsvorsprung könne durch Fristverlängerungen ausgeglichen werden. Abschließend weisen sie darauf hin, dass essenzieller Bestandteil der Markterkundung die Dokumentation sei. Auch wenn ein Nachreichen von Gründen im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens möglich sei, empfehle es sich doch, die entsprechenden Nachweise von vornherein zu sammeln. In ihrem Fazit stellen die Verfasser fest, dass Direktvergaben aufgrund des Nachweises ihrer Zulässigkeit in vielen Fällen ebenso aufwändig seien wie die Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens.
Annett Hartwecker, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin