Zu den Anforderungen an den Vergabemerk bei einer produktscharfen Ausschreibung und der Möglichkeit der Heilung von Dokumentationsmängeln

- Zugleich Besprechung von OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020 – 13 Verg 13/19 –
Titeldaten
  • Pfannkuch, Benjamin
  • 2021
    S.39-42
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Aufsatz

OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19

Abstract
In seinem Beitrag setzt sich der Autor mit einer Entscheidung des OLG Celle vom 31.03.2020 auseinander (13 Verg 13/19). Der Entscheidung lag eine Beschaffung mehrerer Kommunen von sog. Digitalen Meldeempfängern (DME) für ihre freiwilligen Feuerwehren zu Grunde. Streitpunkte waren zum einen die Beachtung des Grundsatzes der Produktneutralität bzw. der Ausnahmen hiervon i.S.v. § 31 Abs. 6 VgV, zum anderen die Anforderungen an die Dokumentation im Kontext von produktspezifischen Ausschreibungen und die Frage, inwieweit eine fehlerhafte Dokumentation nachträglich noch geheilt werden kann. Der Beitrag endet mit einer rechtlichen Würdigung der Entscheidungsgründe mit Blick auf die Praxis.
Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main