DNA gesucht

Labordienstleistungen richtig vergeben
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2021
    S.30-32
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV

OLG Rostock, Beschl. v. 9.12.2020 - 17 Verg 4/20, VK Berlin, Beschl. v. 9.3.2020 - VK-B1-43/19, VK Sachsen, Beschl. v. 22.10.2020 - 1/SVK/023-20, OLG Dresden, Beschl. v. 12.10.2012 - W Verg 9/10, OLG München, Beschl.v. 30.11.2015 – Verg 07/15, VK Südbayern, Beschl. v. 14.8.2015 – Z3-3-3194-1-05/15, OLG Düsseldorf, Beschl v. 14.10.2020 – Verg 36/19

Abstract
Der Beitrag thematisiert die vergaberechtlichen Anforderungen an die Beschaffung von Test-/Laborleistungen, die in Zeiten der Corona-Pandemie oftmals kurzfristig benötigt werden. Am Beispiel einer Direktvergabe von Covid 19-Reihentests stellt der Autor dar, dass auch bei sog. Dringlichkeitsvergaben ein Mindestmaß an Wettbewerb zu schaffen sei. Thematisiert wird, ob und wann die Beschaffung als sog. horizontale Zusammenarbeit eingeordnet werden kann. Der Autor arbeitet die konkreten Anforderungen an das Verfahren heraus und weist darauf hin, dass neben dem Wettbewerbsprinzip auch die Mittelstandsförderung nicht zu kurz kommen dürfe, was die Bildung von Regionallosen nahe lege. Die Wahl des richtigen CPV-Codes sei von erheblicher Bedeutung, ebenso die Frage, wie Kapazitätsengpässen und Fachkräftemangel durch besondere Eignungskriterien begegnet werden kann. Auch bei besonderer Dringlichkeit dürfe nur an geeignete Bieter vergeben werden, was den Einsatz eines Mindestsatzes von Eignungskriterien erfordere. Anstelle eines zeitaufwändigen Qualitätswettbewerbs empfiehlt der Autor die Verwendung von Ausschlusskriterien.
Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover