Vergaberechtliche Anforderungen an die Beschaffung von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen

Titeldaten
  • Knauff, Matthias
  • ZUR - Zeitschrift für Umweltrecht
  • Heft 4/2021
    S.218-223
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Aufsatz

Abstract
Der Autor beleuchtet in seinem Beitrag die Beschaffung von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen durch die öffentliche Hand. Er hebt zunächst hervor, dass Aspekte des Klimaschutzes eine zunehmende Bedeutung bei der öffentlichen Beschaffung spielen. Darunter falle auch der Einsatz wasserstoffbetriebener Fahrzeuge, da diese einen Beitrag zur Verkehrswende leisten könnten. Sodann beginnt der Autor mit der vergaberechtlichen Einordnung. Auch bei der Beschaffung wasserstoffbetriebener Fahrzeuge unterliege die öffentliche Hand grundsätzlich vergaberechtlichen Bindungen. Trotzdem verfüge sie jedoch über ausreichend Spielräume, um eine Beschaffung von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen zu erleichtern. Der Autor knüpft dabei vor allem an das Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers an. Dieses gestatte es öffentlichen Auftraggebern, frei zu entscheiden, was Gegenstand der Beschaffung sei. Dabei seien allerdings Grenzen einzuhalten, z.B. mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit. Zudem müssten de lege lata bereits die Vorgaben des § 68 VgV beachtet werden. Sofern es sachlich jedoch durch den Einsatzzweck des Fahrzeugs gerechtfertigt sei, gestatte das Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers eine Vorgabe der Antriebsart. Erfolge keine Einengung der angebotsfähigen Fahrzeuge bereits durch eine technische Spezifikation im Rahmen der Leistungsbeschreibung, sei eine Berücksichtigung von Aspekten der Umwelt- und Klimaverträglichkeit im Rahmen der Angebotswertung zulässig. Diese gelinge insbesondere durch eine „wasserstofffreundliche“ Ausgestaltung der Zuschlagskriterien.
Dr. Moritz Philipp Koch, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Düsseldorf