Das neue Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz

Titeldaten
  • Schnieders, Ralf
  • LKV - Landes- und Kommunalverwaltung
  • Heft 2/2021
    S.58-62
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser erläutert die Regelungen des neuen Berliner Vergabegesetztes. Zunächst untersucht er
ausführlich den Anwendungsbereich des Gesetzes und arbeitet heraus welche Auftraggeber nicht oder
nur teilweise den Regelungen des Vergabegesetzes unterfallen. Er zeigt dabei auf, dass das Land Berlin bei
allen Auftraggebern, die nicht dem Anwendungsbereich unterfallen, im Rahmen einer Bemühungsklausel
auf die Anwendung der Regelung freiwillig hinwirken soll. Anschließend erläutert er den sachlichen
Anwendungsbereich, der sich an den GWB-Ausnahmevorschriften orientiert und eine Härtefallklausel
enthält, die ein Abweichen ermöglicht, falls kein Angebot zu den Bedingungen des Vergabegesetzes
eingeholt werden kann. Sodann werden die Regelungen zur nachhaltigen Beschaffung vorgestellt. Diese
Vorgaben unterteilen sich in Regelungen für die unmittelbare und mittelbare Landesverwaltung und
beinhalte u.a. eine Mindestlohnvorgabe von 12,50 Euro, sofern dieser nicht von Tarifverträgen
überschritten wird, Vorgaben zu ILO-Kernarbeitsnomen, Elemente für Frauenförderung und
Benachteiligungsverbote. Einen Rechtsschutz für Bieter bei der Vergabe im Unterschwellenbereich hat der
Berliner Gesetzgeber nicht geschaffen. In seinem Fazit kritisiert der Verfasser, dass es nicht gelungen sei,
ein einfach verständliches Regelwerk zu schaffen. Der Anwendungsbereich sei abweichend von der
politischen Absicht sehr selektiv ausgestaltet.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin