Titeldaten
- Scheffler, Eberhard
-
Heft 8/2021
S.120-122
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Der Verfasser stellt den Referentenentwurf des Gesetztes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten
in Lieferketten vor. Zunächst zeigt er auf, dass die gesetzliche Regelung u.a. dadurch veranlasst wurde,
dass der unverbindliche „Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ aus 2016 nur in geringem
Umfang befolgt wurde. Nun sollen mit dem vorgesehenen Gesetz Verletzungen von Menschenrechten
und umweltbezogenen Pflichten vorgebeugt, verhindert, abgeschwächt oder beendet werden.
Anschließend skizziert er die vom Gesetzentwurf umfassten Menschenrechts- und umweltbezogenen
Risiken und den Begriff der Lieferkette. Sodann erläutert er die sich aus dem Gesetzentwurf ergebenden
Sorgfaltspflichten der Unternehmen, insbesondere das Risikomanagement sowie die Verpflichtung der
Schaffung einer Grundsatzerklärung in Unternehmen und, einer unternehmensinternen Kommunikation
sowie die Kontroll- und Überprüfungsmaßnahmen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
soll die Erfüllung der Vorgaben durch die Unternehmen überwachen und Maßnahmen treffen, um
Verstöße festzustellen und zu beseitigen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Gesetz sollen
Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
in Lieferketten vor. Zunächst zeigt er auf, dass die gesetzliche Regelung u.a. dadurch veranlasst wurde,
dass der unverbindliche „Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ aus 2016 nur in geringem
Umfang befolgt wurde. Nun sollen mit dem vorgesehenen Gesetz Verletzungen von Menschenrechten
und umweltbezogenen Pflichten vorgebeugt, verhindert, abgeschwächt oder beendet werden.
Anschließend skizziert er die vom Gesetzentwurf umfassten Menschenrechts- und umweltbezogenen
Risiken und den Begriff der Lieferkette. Sodann erläutert er die sich aus dem Gesetzentwurf ergebenden
Sorgfaltspflichten der Unternehmen, insbesondere das Risikomanagement sowie die Verpflichtung der
Schaffung einer Grundsatzerklärung in Unternehmen und, einer unternehmensinternen Kommunikation
sowie die Kontroll- und Überprüfungsmaßnahmen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
soll die Erfüllung der Vorgaben durch die Unternehmen überwachen und Maßnahmen treffen, um
Verstöße festzustellen und zu beseitigen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Gesetz sollen
Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.