Keine reine Geschmackssache – die Vergabe von Kreativleistungen

Titeldaten
  • Schmidt, Moritz ; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 5/2021
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Aufsatz

Abstract
Die Autoren geben in ihrem Aufsatz Hinweise zur Gestaltung des Vergabeverfahrens bei der Vergabe von Kreativleistungen. Sie empfehlen insbesondere die Wahl des Verhandlungsverfahrens als Verfahrensart. Bei der Leistungsbeschreibung sollte die Balance zwischen aussagekräftigen Mindestanforderungen und genügend Spielraum für die Gestaltungsideen der Bieter gefunden werden. Besondere Schwierigkeiten bietet zumeist die Gestaltung der Zuschlagskriterien. Insbesondere wenn der optische Eindruck des Produkts im Vordergrund steht, sollte auf eine qualitative Bewertung nicht verzichtet werden. Neben Leistungskonzepten des Bieters können etwa Arbeitsproben bewertet werden. Die Zuschlagskriterien müssen dabei weitestgehend objektivierbar sein. Subjektive Kriterien wie die Ästhetik eines Gegenstandes können dabei durch Unterkriterien messbarer gemacht werden. Die Verfasser empfehlen ferner eine Bewertung durch mehrere Personen, wobei die Grundsätze der Schulnotenrechtsprechung des BGH herangezogen werden können.
Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin