Ich bin dann mal weg

Die vergaberechtlichen Folgen der Umwandlung von Bieterunternehmen
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2021
    S.29-30
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Aufsatz

Abstract
Der Autor beschäftigt sich mit der sehr praxisrelevanten Frage, wie sich gesellschaftsrechtliche Restrukturierungen, Eigentümerwechsel und Fusionen während laufender Vergabeverfahren auf diese auswirken. Dabei stellt der Autor fest, dass sich die Umstrukturierung eines Bieterunternehmens in der Regel nicht auf die Wertbarkeit der Angebote auswirke. Anders kann es aber bei einer Verschmelzung des Bieterunternehmens auf ein anderes Unternehmen sein, weil dort die Person des Bieters geändert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber bei einer Umstrukturierung des Bieterunterhmens die Eignungsprüfung erneut aufzurufen, wenn es Hinweise auf eine Änderung der Eignung gibt. Ob die Eignungsnachweise "mitgenommen" werden können, hängt von deren Zweck ab. So würden persönliche Referenzen der Mitarbeiter durch eine Umstrukturierung nicht entwertet. Umsatzzahlen, Personalstärke, aber auch Zertifikate, die bestimmte Managementprozesse bescheinigen, sind nicht ohne Weiteres auf das Nachfolgeunternehmen übertragbar. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung, wem ein Angebot zuzurechnen ist, ist das zum Eröffnungstermin vorliegende Angebot. Dieses legt die Identität des Bieters fest.
Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin