Zu den verschiedenen Facetten der Textform in der HOAI 2021

Titeldaten
  • Seifert, Werner
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2021
    S.354-359
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 126b BGB

Abstract
Der Beitrag gibt einen Überblick über das Formerfordernis der Textform in der neuen HOAI 2021. Grundsätzlich kann nach der Neuregelung von allen Vorschriften der HOAI durch Vereinbarung in Textform abgewichen werden. Der Verfasser unterscheidet zwischen Vorschriften, in denen die Textform für Voraussetzung für die Bewirkung einer Rechtsfolge ist (z. B. für die Honorarvereinbarung abweichend von den Basishonorarsätzen) und Vorschriften, in denen die Textform wünschenswert ist, aber nur der Klarstellung dient („nice to have") sodass ihr Fehlen unschädlich sei (z. B. beim Umfang der mitzuverarbeitenden Bausubstanz, § 4 Abs. 3 Satz 1 HOAI). Beim Umbau- und Modernisierungszuschlag sei die Vorgabe der Textform wegen der Fiktion in der allgemeinen Regelung des § 6 Abs. 2 HOAI überflüssig. Schließlich gebe es Vorschriften, in denen die Textform missverständlich sei (wie § 8 Abs. 1 und 2 HOAI).
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München