Wertschätzung des Bauauftrags: Mit Planung und Sicherheit?

Titeldaten
  • Raabe, Marius
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2021
    S.273-282
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 3 Abs. 6 VgV

OLG Schleswig vom 28.01.2021 - 54 Verg 6/20

Abstract
Der Beitrag behandelt Fragen der Auftragswertschätzung bei öffentlichen Bauaufträgen anhand der Besprechung der aktuellen Entscheidung des OLG Schleswig vom 28.01.2021 (54 Verg 6/20). Die erste Thematik betrifft die Behandlung von Planungsleistungen: Bei einer getrennten Vergabe von Planungs- und Bauleistungen müssten die Kosten für Planung und Projektsteuerung - als typische Bauherrenaufgabe - nicht bei der Schätzung des Auftragswerts für den Bauauftrag berücksichtigt werden. Etwas anderes lasse sich wegen der insoweit differenzierten Regelungen nicht aus dem "Aultalhalle"-Urteil des EuGH zum funktionalen Auftragsbegriff folgern. Bei getrennter Vergabe seien die Planungsleistungen nicht als einzubeziehendes Los zu behandeln.

Der Verfasser stimmt dem OLG Schleswig ferner darin zu, dass die Kosten für Baustrom und Bauwasser anzusetzen sind, nicht dagegen ein pauschaler Sicherheitszuschlag (zB 20%) auf die geschätzten Kosten der Bauleistung. Dass ein solcher Zuschlag bei Aufhebungsentscheidungen verlangt wird, beruhe auf Vertrauensschutzerwägungen, die auf die Auftragswertschätzung nicht übertragbar seien.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München