Titeldaten
- Schäffer, Rebecca
- VergabeFokus
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Heft 3/2021
S.2-5
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Zunächst stellt die Autorin fest, dass die Beschaffung von Schließsystemen regelmäßig nicht als Bauauftrag, sondern als Liefer-, eventuell als gemischten Dienst- und Lieferauftrag einzuordnen sei. Sie weist darauf hin, dass der Auftragswert pflichtgemäß zu schätzen sei und es sinnvoll sei, vor der Vergabe eine Markterkundung durchzuführen. Dabei sei es in Ordnung, Fachberatungen in Anspruch zu nehmen und sich von Vertrieblern eines Herstellers über ihr Produkt informieren zu lassen. Wichtig sei es, die Ergebnisse der Markterkundung sauber zu dokumentieren. Besonders herausfordernd sei die Festlegung des Beschaffungsgegenstands und der technischen Parameter, weil häufig Probleme mit der Pflicht zur produktneutralen Ausschreibung bei der Ausschreibung von Schließanlagen auftreten könnten. Die Grundsätze, die in der Rechtsprechung zu produktneutralen Ausschreibungen aufgestellt worden sind, fasst sie noch einmal zusammen. Im Übrigen bemerkt sie, dass ansonsten keine Besonderheiten bei der Ausschreibung von Schließanlagen zu beachten seien.
Elias Könsgen, kbk Rechtsanwälte, Hannover