Die Inhouse-Fähigkeit von Konstellationen mittelbarer gemeinsamer Kontrolle am Beispiel interkommunaler IT-Dienstleister

Titeldaten
  • Ahlers, Moritz; Böhme, Jonas Benedikt
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2021
    S.433-440
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Aufsatz

Abstract
Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit der Direktbeauftragung interkommunaler IT-Dienstleister durch Kommunen im Wege von Inhouse-Vergaben. An diesen IT-Dienstleistern seien die Kommunen oftmals nur mittelbar über kommunale Spitzenverbände beteiligt. Die Konstellation werfe somit grundsätzliche Fragen nach vergaberechtlichen Grenzen der Inhouse-Fähigkeit im Rahmen von § 108 Abs. 4, 5 GWB auf. Einleitend weisen die Autoren zutreffend darauf hin, dass die Kommunen durch die Digitalisierung, u.a. durch das OZG, vor erhebliche Herausforderungen gestellt werden. Eine Reaktion darauf sei die verstärkte Suche nach vergaberechtlichen Möglichkeiten der Bündelung von Beschaffungsbedarfen. Dabei sei die direkte Beauftragung von gemeinsam getragenen interkommunalen IT-Dienstleistern eine Möglichkeit. Zur Untersuchung der vergaberechtlichen Grenzen untersuchen die Autoren zunächst den Anwendungsbereich des § 108 GWB. Sie nehmen die verschiedenen von § 108 GWB erfassten Inhouse-Konstellationen dabei genauer in den Blick. Die Darstellungen werden durch drei Praxisbeispiele (AKDB, KDN und Dataport AöR) abgerundet. Sodann wird der bisherige Meinungsstand in der vergaberechtlichen Literatur einbezogen und die aktuelle vergaberechtliche Rechtsprechung analysiert. Dabei wird neben den nationalen Nachprüfungsinstanzen auch die Rechtsprechung des EuGH betrachtet. Nach alledem geben die Autoren eine eigene Stellungnahme zur möglichen Inhouse-Fähigkeit bei Konstellationen der mittelbaren gemeinsamen Kontrolle ab. Sowohl bei § 108 Abs. 1 GWB als auch bei § 108 Abs. 4, 5 GWB komme es allein auf die Ausübung der erforderlichen Kontrolle an. Ob diese formal durch einen Kontrollmittler ausgeübt werde, sei unerheblich. In ihrem Fazit gelangen die Autoren zu dem Ergebnis, dass die aufgezeigten Konstellationen der mittelbaren gemeinsamen Kontrolle sich gesetzlich und satzungsmäßig derart ausgestalten lassen, dass sie den in § 108 Abs. 4, 5 GWB kodifizierten Grundsätzen der EuGH-Rechtsprechung genügen können.
Dr. Moritz Philipp Koch, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Düsseldorf