Verwendungspatente: Aufklärungs- und Informationspflichten im Open-House- Verfahren

– zugleich Besprechung des Beschlusses des OLG Düsseldorf vom 21.4.2021 – VII-Verg 1/20
Titeldaten
  • Gaßner, Maximilian
  • GPR - Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union
  • Heft 4/2021
    S.148-154
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Aufsatz

Abstract
Der Autor beschäftigt sich mit der aktuell sehr praxisrelevanten Frage, inwieweit die Vorgaben im Sozialrecht zum Schutz von Verwendungspatenten ausreichen und ob diese auch bei Open-House-Verfahren zu beachten sind. Hierbei wird insbesondere ausgearbeitet, dass der zivilrechtliche Grundsatz des § 242 BGB auch Einfluss im Vergaberecht hat und somit neben privatrechtlichen Verträgen auch öffentlich-rechtliche Verträge einbezogen sind. Im weiteren Verlauf werden durch den Autor mögliche Lösungsansätze gezeigt und Stellung zur aktuellen Rechtsprechung des OLG Düsseldorf vom 21.04.2021 genommen. Zusammenfassend ist der Beitrag somit nicht nur für öffentliche Auftraggeber interessant, sondern hat auch einen Mehrwert für Ärzte, die sich in der Praxis oft die Frage stellen, welches Arzneimittel nun verschrieben werden muss. Gleichzeitig wird hierbei auch den Krankenkassen aufgezeigt, inwiefern diese sicherstellen können, dass sich die Ärzte an die Vorgaben bezüglich des zu verschreibenden Präparats halten.
Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin