Vergaberechtliche Rahmenbedingungen bei der Beschaffung von Masken als Schutz vor Infektionen

Titeldaten
  • Strömer, Jens
  • GPR - Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union
  • 2021
    S.178-182
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 GWB, § 130 GWB, § 119 Abs. 4 GWB, § 107 Abs. 1 GWB, § 111 Abs. 4 GWB, § 14 Abs. 4 VgV, § 33 SGB V, § 127 SGB V

Abstract
Der Autor gibt praktische Hinweise zur Prüfung der vergaberechtlichen Rahmenbedingungen für die
Beschaffung von Schutzmasken. Der Anwendungsbereich des § 99 GWB wird mit spezifischem Blick auf
Institutionen des Gesundheitsschutzes (insbes. Krankenkassen, Klinika, Krankenhäuser,
Unfallversicherungen, Kassenärztliche Vereinigungen, Gesundheitsämter) dargestellt. Nach Auffassung
des Autors fällt die Beschaffung von Masken nicht unter den Ausnahmetatbestand des § 107 Abs. 1 Nr. 4
GWB, der im Hinblick auf Pandemielagen thematisiert wird. Soweit Masken als Hilfsmittel i.S.d. § 33 SGB V
eingeordnet und im Rahmen der Versorgung durch die Gesetzliche Krankenversicherung beschafft
werden, sei es zwar denkbar, gemäß § 127 SGB V einen vom Kartellvergaberecht abweichenden
Beschaffungsrahmen anzunehmen; dies sei unter dem Gesichtspunkt einer unionsrechtskonformen
Auslegung jedoch umstritten. Die mögliche Einordnung der Maskenbeschaffung als soziale oder andere
besondere Dienstleistung i.S.d. § 130 GWB sieht der Autor kritisch und weist auf die Wichtigkeit einer
ausreichend spezifischen Definition des Beschaffungsbedarfs hin. Auf die haushaltsrechtlich gebotene
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung könne u.U. verzichtet werden. Besonderes Augenmerk richtet der Beitrag
auf die Wahl des richtigen Vergabeverfahrens, die Voraussetzungen der (besonderen) Dringlichkeitslage
und das Vorliegen von Alleinstellungsmerkmalen als Rechtfertigung für ein Verhandlungsverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb. Die Möglichkeit des Open-House-Verfahrens wird vorgestellt und auf die
Abforderung von Gütezeichen und Teststellungen eingegangen.
Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover