…aber getrennt im Wettbewerb?
Titeldaten
- Noch, Rainer
- Vergabe Navigator
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Heft 5/2021
S.28-30
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Der Beitrag stellt anhand der aktuellen Rechtsprechung verschiedene Fallkonstellationen, deren Wettbewerbsauswirkungen sowie die vergaberechtlichen Grenzen dar, in denen zwei konzernangehörige Unternehmen sich an einer öffentlichen Ausschreibung beteiligen oder dazu Bezüge haben. Der erste Themen-Komplex ist der Fall von identischen Geschäftsführern. Hier zeigt der Verfasser anhand der Entscheidung der VK Rheinland, Beschluss vom 19.05.2021 – VK 6/21 auf, dass die Bieter konkrete Maßnahmen darlegen müssen, wie sie einen Informationsaustausch verhindern. Eidesstattliche Versicherungen oder reine IT-Systemabgrenzungen seien nicht ausreichend. Gerade bei strategisch wichtigen Aufträgen sei von einer Unterrichtung des Geschäftsführers auszugehen. Auf der anderen Seite ist ein pauschaler Ausschluss jedoch auch nicht möglich. Auch seien Bieter grundsätzlich nicht verpflichtet, unaufgefordert ihre Verbindungen offenzulegen oder konzernweit nachzuforschen, ob verbundene Unternehmen an der gleichen Ausschreibung beteiligt seien. Die zweite Fallkonstellation ist die Loslimitierung im Konzern. Hier sei nach der Entscheidung des OLG München im Beschluss vom 23.11.2020 – Verg 7/20 der dokumentierte und erkennbare Zweck der Loslimitierung maßgeblich. Der dritte Fall ist die Verflechtung im Fall von Bietergemeinschaften und Nachunternehmern. Eine Bietergemeinschaft aus konzernverbundenen Unternehmen sei wie die Benennung von Nachunternehmern aus demselben Konzern unbedenklich. Abschließend befasst der Verfasser sich mit der Vorbefasstheit von Konzernunternehmen im Rahmen der Vorbereitung der Ausschreibung. Diese sei grundsätzlich schädlich.
Annett Hartwecker, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin