Nachträge wegen Materialknappheit

Wie können öffentliche Auftraggeber auf Mehrforderungen reagieren?
Titeldaten
  • Rhein, Kay-Uwe
  • Vergabe Navigator
  • Heft 5/2021
    S.9-12
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der aktuell praxisrelevanten Frage, wie Vergabestellen mit zunehmenden Mehrforderungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge umgehen können, die mit Materialknappheit begründet werden. Hier stellt der Verfasser den Bauvertrag in den Vordergrund. Einleitend zeigt er auf, dass bei der Ausgestaltung der Vertragsunterlagen hierfür Stoffpreisgleitklauseln vereinbart werden können. Anschließend geht er der Frage nach, was gilt, wenn eine solche nicht vereinbart ist. Hier gelten zunächst der Vertrag und seine vereinbarten Preise. Daraufhin zeigt er anhand des BMI-Erlasses zu „Lieferengpässe und Stoffpreisänderungen diverser Baustoffe“ mögliche Spielräume für den Auftraggeber auf. Sodann geht er auf die Regelungen zum Wegfall der Geschäftsgrundlage ein. Er verweist hinsichtlich der Voraussetzungen auf das BGH, Urteil vom 01.12.1993 – VIII ZR 259/92, und zeigt jedoch auf, dass immer eine Betrachtung des Einzelfalls erforderlich sei. Sodann geht er auf die Grenzen einer Vertragsanpassung durch die Regelung des § 132 GWB ein. Abschließend geht er auf die Situation von Preisänderungen während des Vergabeverfahrens ein.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin