Wie das Vergaberecht auch der Korruptionsprävention dient
Titeldaten
- Noch, Rainer
- Vergabe Navigator
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Heft 6/2021
S.28-30
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Einleitend zeigt der Verfasser auf, dass der jährliche Gesamtschaden durch Korruption vom Bundeskriminalamt auf einen dreistelligen Millionenbetrag geschätzt wird und rund die Hälfte des Schadens dabei auf die manipulierte Erlangung von Aufträgen der öffentlichen Hand entfalle. Sodann stellt er anhand von zwei Entscheidungen der VK Lüneburg (Beschluss vom 11.01.2021 – VgK-51/2020) und des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 29.03.2021 - Verg 9/21) Fallkonstellationen dar, in denen Verfahrenshandlungen im Vergabeverfahren zur Durchführung von unlauterer Verhaltensweise genutzt wurden. In seinem Fazit betont der Verfasser, dass es der vergaberechtliche Rechtsschutz war, der letztlich die erforderliche Wirksamkeit hatte um Korruption und örtlichen Bevorzugungen entgegenzuwirken.
Annett Hartwecker, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin