Titeldaten
- Bolz,Stephan
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2022
S.12-15
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§§ 650b, 650c BGB
OLG Celle NJW 2021, 2369
Abstract
Der Beitrag ist eine kritische Besprechung der Entscheidung des OLG Schleswig, Urteil vom 12.03.2021 – 1 U 81/20, die nach Einschätzung des Verfassers von den Grundsätzen des BGH zu verdeckten Bodenkontaminationen (VII ZR 67/11) abweicht. Im zu entscheidenden Fall konnte ein Abbruchunternehmer das abzubrechende Haus nicht besichtigen, übernahm den Abbruch aber trotzdem, obwohl der Auftraggeber die Dekontamination zuvor nicht gesondert beauftragen wollte. Für den Verfasser kann der Unternehmer zwar grundsätzlich von einer nicht kontaminierten Bausubstanz ausgehen. Das gelte aber nicht, wenn sich das Vorhandensein einer Kontamination aus den Umständen klar und eindeutig ergibt. In einem solchem Fall gehöre die Dekontamination zum vertraglichen Leistungsumfang, ohne dass es noch auf die Unterscheidung Global-/Detailpauschvertrag ankomme.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München