Höchstgrenze bei Rahmenvereinbarungen – wie weit darf diese vom Schätzwert abweichen?

Titeldaten
  • Fabian Winters,; Weßling, Alexander-Marius
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 1/2022
    S.137-140
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 45 Abs. 2 VgV

EuGH vom 17.06.2021 - Rs. C-23/20

Abstract
Der Beitrag stellt Überlegungen zur rechtlichen Eingrenzung des zulässigen Abstandes zwischen Höchstgrenze und Schätzwert vor und diskutiert dafür die Heranziehung verschiedener Mengen- und Wertgrenzen. Aus Sicht der Verfasser ist am ehesten die in § 45 Abs. 2 VgV bzw. § 6a EU Nr. 2 c) Satz 3 VOB/A normierte Grenze übertragbar, weil es – wie in der Rechtsprechung des EuGH zum Höchstwert – letztlich um einen Aspekt der Leistungsfähigkeit gehe. Die daraus ableitbare zulässige Differenz von 100 % sei auch praxisgerecht und stelle die gebotene Flexibilität sicher.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München