Die Vergabe von Druck- und Verlagsleistungen

Titeldaten
  • Schäffer, Rebecca ; Schramm, Barbara
  • VergabeFokus
  • Heft 1/2022
    S.2-6
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Vergabe von Druck- und Verlagsdienstleistungen, und gibt dabei eine Reihe von Praxistipps für die Beschaffung um Alltag. Zunächst sei im Rahmen der Vorbereitung der Vergabe auf die richtige Anwendung von CPV-Codes zu achten. Hierbei habe eine erste Abgrenzung zwischen Liefer- und Dienstleistung zu erfolgen. Die Autorin stellt die konkret anzuwendenden CPV-Codes dar und weist darauf hin, dass, wenn auch der Versand von Druckerzeugnissen ausgeschrieben werden soll, dies einem eigenen CPV-Code zuzuordnen ist, nämlich einem aus der Abteilung 64. Im Anschluss geht die Autorin auf die Auftragswertschätzung nach § 3 VgV ein. Hierbei ergeben sich in der Regel keine Besonderheiten. Soweit aber Papiersorten vom auszuschreibenden Teil betroffen sind und nicht nur einen vergleichsweisen geringen Teil der Kosten des Auftrages ausmachen ist ein gewisser Zuschlag auf Vorgängerpreise anzubringen. Zudem sollte eine Preisanpassungs- und Preisgleitklausel in den Vertrag aufgenommen werden. Dann geht die Autorin auf die Wahl der richtigen Verfahrensart ein, wobei sich in der Praxis in der Regel keine Besonderheiten ergeben würden. Im Ergebnis würde sich wohl ein offenes Verfahren anbieten, da auch keine hohen Anforderungen an die Eignung zu stellen sind. Anschließend stellt die Autorin eine Aufzählung dar mit Aspekten, die Inhalt einer Leistungsbeschreibung sein könnten. Weiter wird dargestellt, dass im Beschaffungsprozess auch die Umweltvorgaben einzuhalten sind. Denn die Belastung der Umwelt und der Gesundheit sei auch bei der Erstellung von Druckerzeugnissen einzugrenzen. Hier wird insbesondere auf für jüngste Ausgabe des blauen Engels hingewiesen, die auch als Mindestkriterien in die Leistungsbeschreibung mit aufgenommen werden können. Im Anschluss daran geht die Autorin auf die Vergleichbarkeit der Angebote ein. Üblicherweise stelle man beim Druck von Büchern, Zeitschriften und Periodika, den Preis in Vier-Seiten-Schritten da. Also: Was kosten vier Seiten, was acht, was zwölf. Doch alleine diese Bepreisung sei nicht sinnvoll, da der Preis hier nicht linear ansteige. Daher müsse auch beispielsweise eine Kalkulation für einen bestimmten Zeitraum vorgenommen werden. Auch bei der Höhe der Auflage sollte sich der Auftragnehmer einen gewissen Spielraum vorbehalten. Zusätzlich zum Preis können auch andere Zuschlagskriterien gewertet werden, beispielsweise auch die Druck- und Papierqualität. Dabei sollten auch Musterdrucke als „Qualitätsstandard“ mit in den Vertrag aufgenommen werden. Der Beitrag empfiehlt zudem neben der Leistungsbeschreibung auch einen eigenen Vertrag mit zu den Vergabeunterlagen zu geben. Abschließend weist die Autorin darauf hin, dass der der Auftragnehmer auch als Handelsvertreter beauftragt werden kann, wenn er sich beispielsweise auch um die Gewinnung von Abonnenten kümmern soll. Dann seinen die Besonderheiten des Handelsvertreterrechts zu beachten. Auch weist der Beitrag darauf hin, dass die Vorgaben des Datenschutzes und der IT-Sicherheit einzuhalten sind, insbesondere wenn die Druckerzeugnisse geheimhaltungsbedürftig sind.
Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin